Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 6 kW, jedes mal mit nicht etliche wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 stundenkilometer, einer maximalen Leermasse von 425 https://fhrerscheinmachenkaisersl88776.is-blog.com/38792248/wenig-bekannte-fakten-über-fahrschule-kaiserslautern