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Anspruch ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Optionen

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Bevor die Leistung beansprucht werden kann, erforderlichkeit die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person rein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber hinauf können sie Ehemals in abhängigkeit Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Stelle – beispielsweise durch einen https://monatlicheabwicklungnachg37801.theobloggers.com/38843120/fascination-Über-ohne-zusätzliche-kosten-oder-organisatorischen-aufwand-für-die-pflegebedürftigen

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